Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner nicht mehr dauernd getrennt leben, steht Ihnen wieder die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor zu.
Planen Sie, mit dem bereits genehmigten oder genehmigungsfreien Bau beziehungweise dem anzeigepflichtigen Abbruch einer baulichen Anlage zu beginnen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat.