Wenn Sie leben nicht mehr von Ihrem Ehegatten oder Ihrer Lebenspartnerin beziehungsweise Lebenspartner dauerhaft getrennt. Wie Sie die Steuerklassenkombination III/V, IV/IV oder IV/IV mit Faktor beantragen, erfahren Sie hier.
Planen Sie, mit dem bereits genehmigten oder genehmigungsfreien Bau beziehungweise dem anzeigepflichtigen Abbruch einer baulichen Anlage zu beginnen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat.