Die Verlängerung der Ausbildungszeit kann bei Problemen in der Ausbildung, nicht bestandener Prüfung oder einer Teilzeitausbildung beantragt werden.
Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.