Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Wildtier"

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Haltung gefährlicher Tiere, Genehmigung

Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. ...

Abholung Tierischer Nebenprodukte

Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist

Sammlung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Unternehmer, die Tierische Nebenprodukte Handhaben müssen die zuständige Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit informieren und werden dort entsprechend registriert, soweit es nicht Teil einer Tätigkeit eines zugelassenen Betriebes ist.

Lagerung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Unternehmen, die Tierische Nebenprodukte oder bestimmte Folgeprodukte lagern wollen, müssen für diese Tätigkeit von der zuständigen Behörde zugelassen werden.

Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten

Tote Tiere und bestimmte tierische Nebenprodukte müssen durch einen Betrieb für die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden.

Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres in Hamburg melden

Sollten Sie ein entlaufenes oder ausgesetztes Heimtier in Hamburg gefunden haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle melden.