Sie können eine Erlaubnis zur gewerblichen Zucht oder Haltung von Wirbeltieren beantragen. Diese Erlaubnis gilt nicht für landwirtschaftliche Nutztiere oder Gehegewild.
Sofern Sie Wirbeltiere der besonders geschützten Arten halten, müssen Sie den Beginn der Haltung, die Beendigung der Haltung oder Änderungen am Bestand bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Wenn Sie Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere aus Drittländern einführen wollen, benötigen Sie für die Einfuhr die Genehmigung der zuständigen Stelle.