Auf Antrag kann das Familiengericht eine im Ausland vorgenommene sogenannte schwache Adoption in eine sogenannte starke Adoption umwandeln.
Anstelle der Steuerklassenkombination IV / IV oder III / V können Ehegatten/Lebenspartner die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor beantragen, sogenanntes Faktorverfahren. Bei jedem Ehegatten/Lebenspartner werden die steuerentlastenden ...