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Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen

Bürgerinnen oder Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), die ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben, können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Bestehen dieses Rechts beantragen.

eID-Karte als europäische Bürgerin oder Bürger beantragen

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) einreichen

Wenn Sie ein Familienangehöriger eines EU- oder EWR-Bürgers sind und aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte für den weiteren Aufenthalt in Deutschland.