Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.
Wenn Sie einen Jahrmarkt oder Wochenmarkt veranstalten, auf dem nur wenig Vieh verkauft wird, können Sie beantragen, dass diese Veranstaltung nicht überwacht wird. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Möchten Sie wissen, wann und wo der nächste Wochenmarkt in Ihrer Nähe stattfindet? Informieren Sie sich hier über Öffnungszeiten, Standorte und Besonderheiten der Hamburger Wochenmärkte.