Wohngeldbescheide können unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben oder unwirksam werden, dann fordert die Wohngelddienststelle zu viel gezahltes Wohngeld zurück.
Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht. Zur Beantragung füllen Sie bitte ein ...
Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug Ihr Einkommen, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder oder Ihre Miete oder Belastung verändern, sind Sie verpflichtet dies unverzüglich mitzuteilen.
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn sich Ihr Einkommen verringert, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder Ihre Miete oder Belastung erhöht haben.
Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht.
Sofern Sie aufgrund von Mietrückständen oder Mietstreitigkeiten von Wohnungslosigkeit bedroht sind oder Sie in einer Obdachlosenunterkunft wohnen, geben wir Ihnen Hilfe in Form von Beratung zum angestrebten Wohnungserhalt oder zur Anmietung ...