Sie leben in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Sie leben aufgrund einer Suchterkrankung in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie aufgrund einer Suchterkrankung in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe (SGB IX) leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Kinder oder Jugendliche in Pflegefamilien oder in stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe haben Anspruch auf Krankenhilfe. Ggf. haben auch Eltern in gemeinsamen Wohnformen für Eltern und Kinder Anspruch auf Krankenhilfe.