Sie leben aufgrund einer Suchterkrankung in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.
Sie leben in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe und diese Einrichtung übernimmt für sie die Gesamtverantwortung der täglichen Lebensführung und der Integration.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie aufgrund einer Suchterkrankung in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe (SGB IX) leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Kinder oder Jugendliche in Pflegefamilien oder in stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe haben Anspruch auf Krankenhilfe. Gegebenenfalls haben auch Eltern in gemeinsamen Wohnformen für Eltern und Kinder Anspruch auf Krankenhilfe.
Sie haben durch eine anerkannte Schädigung Schwierigkeiten, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen? Dann können Sie vielleicht Unterstützung in Form von Leistungen zur Teilhabe erhalten.