Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht. Zur Beantragung füllen Sie bitte ein ...
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn sich Ihr Einkommen verringert, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder Ihre Miete oder Belastung erhöht haben.
Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug Ihr Einkommen, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder oder Ihre Miete oder Belastung verändern, sind Sie verpflichtet dies unverzüglich mitzuteilen.
Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 195 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des ...
Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.
Sie können für Babys, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, eine Pauschale von monatlich 15 Euro erhalten, wenn die Kinder oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld), dem SGB XII ...
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie oder Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung ...
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie eine Kostenerstattung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern erhalten. Es werden die Kosten übernommen, die entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule zu bewältigen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Mit dem Bildungspaket können besondere Angebote in der Schule, der Kindertagesbetreuung und der Freizeit genutzt werden. Diese Bildungspaket können Sie beantragen.