Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Wohngeld"

13 Dienstleistungen gefunden für "Wohngeld"

Wohngeld Zahlung

Bewilligtes Wohngeld wird grundsätzlich auf ein Konto überwiesen. Gegen eine Gebühr kann es an Ihren Wohnort übermittelt werden.

Wohngeld Rückforderung

Wohngeldbescheide können unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben oder unwirksam werden, dann fordert die Wohngelddienststelle zu viel gezahltes Wohngeld zurück.

Wohngeld Neuantrag

Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht. Zur Beantragung füllen Sie bitte ein ...

Wohngeld Weiterleistung

Wenn der im Wohngeldbescheid angegebene Bewilligungszeitraum zu Ende geht, können Sie einen Folgeantrag zur Weitergewährung stellen.

Wohngeld Änderung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Änderungsantrag stellen. Änderungen, die zu einer Minderung führen, müssen Sie unverzüglich mitteilen.

Wohngeld Erhöhung

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld stellen, wenn sich Ihr Einkommen verringert, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder Ihre Miete oder Belastung erhöht haben.

Wohngeld Änderungsmitteilung

Wenn sich im laufenden Wohngeldbezug Ihr Einkommen, die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder oder Ihre Miete oder Belastung verändern, sind Sie verpflichtet dies unverzüglich mitzuteilen.

Wohngeld Beratung

Wenn Sie Ihren sonstigen Lebensunterhalt und ein Teil der Miete bzw. Belastung durch eigenes Einkommen decken können, können Sie prüfen ob Ihnen zusätzlich Wohngeld zusteht.

Wohngeld Minderung von Amts wegen

Wenn die Wohngelddienststelle nicht nur vorübergehende Änderungen der Verhältnisse bekannt werden, ist über das Wohngeld neu zu entscheiden.

Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 195 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des ...

Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.

Bildungspaket - Ansparen für Freizeiten

Innerhalb des Bewilligungszeitraums können die monatlichen Beträge (15 Euro Pauschale pro Monat) auch angespart werden, beispielsweise um eine Ferienfreizeit zu finanzieren. Die Teilhabebeträge können für einen Zeitraum von ...

Bildungspaket - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport

Sie können für Babys, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, eine Pauschale von monatlich 15 Euro erhalten, wenn die Kinder oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld), dem SGB XII ...