Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.
Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.
Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Sie können Leistungen aus dem Bildungspaket ansparen um Freizeitaktivitäten wie Ferienfahrten, Freizeiten oder Ausflüge zu bezahlen. Weitere Informationen finden Sie hier.