Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle kann Ihnen in dieser Situation helfen.
Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, damit Sie Ihre Wohnung nicht wegen Mietschulden verlieren. Wenn Ihnen die Wohnung bereits gekündigt wurde, können Sie Beratung und Hilfe erhalten.
Können Sie oder eine von Ihnen betreute Person aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen? Dann kann möglicherweise eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.
Für die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bleibt - wie vormals bei der ehemaligen Wohnungsbaukreditanstalt - die Wohnraumförderung ein Hauptbestanteil ihrer Arbeit. Sowohl der Weg zum Eigenheim als auch der Bau und die ...