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Für die Zweckentfremdung von Wohnraum benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie Ihren selbstgenutzten Wohnraum kurzzeitig vermieten möchten, müssen Sie eine Wohnraumschutznummer beantragen.
Wohnraumschutz dient der Erhaltung und Pflege von Wohnraum sowie der Vermeidung und Beseitigung von Zweckentfremdung.