Mit diesem Online-Dienst können Sie eine Wohnraumschutznummer bekommen und den Belegungskalender bearbeiten.
Wohnraum darf nur mit Genehmigung zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden. Die Genehmigung ist bei dem Bezirksamt zu beantragen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Die Nutzung von Wohnraum zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken, z.B. Bü ...