Wenn ein Haushalt in seiner Weiterführung gefährdet ist und wirtschaftliche Bedürftigkeit vorliegt, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts vom Sozialhilfeträger erhalten.
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung, die Sie als pflegebedürftige Person, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen kann, zu Ihrer Unterstützung erhalten können.
Während Sie Wohngeld erhalten, können Sie jederzeit einen Änderungsantrag stellen. Falls es zu Änderungen kommt, die Ihr Wohngeld verringern könnten, müssen Sie diese umgehend melden.
Ihnen liegt eine fristlose Kündigung oder Räumungsklage Ihrer Wohnung auf Grund von Mietrückständen vor? Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle kann Ihnen in dieser Situation helfen.
Sind Sie von Obdachlosigkeit betroffen oder bedroht? Die zuständige Fachstelle für Wohnungsnotfälle prüft die Voraussetzungen und kann Ihnen gegebenenfalls eine Notunterkunft vermitteln.
Sie leben in einer Unterkunft von Fördern Wohnen? Wie Sie eine Dringlichkeitsbestätigung und Unterstützung bei der Wohnungssuche erhalten können, erfahren Sie hier.
Sie können finanzielle Unterstützung beantragen, damit Sie Ihre Wohnung nicht wegen Mietschulden verlieren. Wenn Ihnen die Wohnung bereits gekündigt wurde, können Sie Beratung und Hilfe erhalten.
Können Sie oder eine von Ihnen betreute Person aufgrund einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nur eingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen? Dann kann möglicherweise eine Leistung der Eingliederungshilfe in Betracht kommen.
Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet, verstirbt oder die Löschung bewilligt.
Für die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bleibt - wie vormals bei der ehemaligen Wohnungsbaukreditanstalt - die Wohnraumförderung ein Hauptbestanteil ihrer Arbeit. Sowohl der Weg zum Eigenheim als auch der Bau und die ...