Sie können Wohnungsgrundbücher wieder schließen lassen, wenn sich sämtliche Wohnungseigentumsrechte in Ihrer Person vereinigt haben.
Wenn Sie Grundstückseigentümer sind, können Sie Ihr Grundstück in Wohnungen aufteilen lassen.
Sie haben konkretes rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einem Grundstück? Unter welchen Voraussetzungen und wie Sie das Grundbuch einsehen können, erfahren Sie hier.