Sind Sie von einem Mangel an Ihrem Wohnraum betroffen, den der Eigentümer nicht behebt, so können Sie die Angelegenheit bei uns zur Anzeige bringen.
Als verfügungsberechtigte Person müssen Sie einen länger als vier Monate andauernden Leerstand von Wohnraum beim zuständigen Bezirksamt anzeigen. Sie können den Wohnungsleerstand auch als unbeteiligte, dritte Person ...