Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet, verstirbt oder die Löschung bewilligt.
Wenn Sie einen Eintrag im Grundbuch löschen lassen möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine beglaubigte Erklärung der Person oder Institution, der das Recht zusteht. Diese Erklärung nennt man Löschungsbewilligung.