Wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird, können Sie ein Unternehmensinsolvenzverfahren beantragen. In bestimmten Fällen sind Sie gesetzlich verpflichtet, diesen Antrag zu stellen.
Wenn Sie dauerhaft Zahlungsunfähig sind oder voraussichtlich werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.