Sie möchten in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten? Wie Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen und Ihre staatliche Zulassung (Approbation) erhalten, erfahren Sie hier.
Sie möchten in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten? Wie Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen und Ihre staatliche Zulassung (Approbation) erhalten, erfahren Sie hier.
Um Zahnerkrankungen vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, können Sie als krankenversicherte Person zahnärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.
Als ärztliche oder zahnärztliche Praxis müssen Sie der zuständigen Stelle die Ergebnisse von Prüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung melden.
Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses als Zahnärztin oder Zahnarzt können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik eröffnen möchten, müssen Sie eine sog. Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung beantragen.
Wenn Sie eine Röntgeneinrichtung mit einer CE-Kennzeichnung in einer Zahnarztpraxis oder MKG-Praxis betreiben wollen müssen Sie den Betrieb 4 Wochen vor der erstmaligen Inbetriebnahme anzeigen.
Sie haben einen handwerklichen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland? Hier erfahren Sie, wo Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen können.
Sie möchten Klassen- beziehungsweise Gruppenlisten an den Schulzahnärztlichen Dienst übermitteln? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen und können Ihre Listen digital einreichen.