Um Zahnerkrankungen vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen, können Sie als krankenversicherte Person zahnärztliche Vorsorgeleistungen in Anspruch nehmen.
Als ärztliche oder zahnärztliche Praxis müssen Sie der zuständigen Stelle die Ergebnisse von Prüfungen im Rahmen der Qualitätssicherung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung melden.
Sie möchten in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten? Wie Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen und Ihre staatliche Zulassung (Approbation) erhalten, erfahren Sie hier.
Sie möchten in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten? Wie Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen und Ihre staatliche Zulassung (Approbation) erhalten, erfahren Sie hier.
Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses als Zahnärztin oder Zahnarzt können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie möchten Klassen- beziehungsweise Gruppenlisten an den Schulzahnärztlichen Dienst übermitteln? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen und können Ihre Listen digital einreichen.