Wenn Sie während des Zivildienstes gesundheitlich geschädigt wurden, können Sie eine Entschädigung erhalten.
Sofern Ihnen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes gewährt wird, können Sie zur Ergänzung als besondere Hilfen im Einzelfall Fürsorgeleistungen erhalten.