Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt. Rückfragen zur ...
Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen ...