Wenn die Einzelbetriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs verloren oder gestohlen wurde, müssen Sie beim Hersteller eine neue Betriebserlaubnis beantragen. Dafür wiederum benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Kommt der Erwerber eines Fahrzeuges nicht seiner Verpflichtung zur Ummeldung bzw. Abmeldung nach, kann der Landesbetrieb Verkehr (LBV) die Außerbetriebsetzung von Amts wegen einleiten. Folgende Fallkonstellationen kommen hier zum Tragen: Der ...