Namens- und Adressänderungen des Halters oder technische Änderungen am Fahrzeug müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Fahrzeugpapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der ...
Wurde die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren, muss ein Ersatzdokument beantragt werden. Ist das Fahrzeug ohne Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verkauft worden, dann kann die Zulassung auf den neuen Halter erst mit ...
Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen und die ...
Für die Einreise in ausländische Staaten kann der internationale Fahrzeugschein gefordert werden. Für die Staaten der Europäischen Union ist die Zulassungsbescheinigung Teil I ausreichend, da auf dem Vordruck ein Hinweis auf ...
Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.
Müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung ersetzt werden, können die Ersatzdokumente erst dann ausgestellt werden, wenn das Verfahren zum Ausstellen der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Aufbieten der Zulassungsbescheinigungen) ...
Der Halter hat die Wahl, ob er das Kennzeichen bei einem Umzug behalten oder ein neues beantragen möchte. Wenn Sie zum Beispiel von Pinneberg nach Hamburg ziehen, können Sie also selbst entscheiden, ob Sie das Pinneberger Kennzeichen ...