Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.
Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.
Müssen beide Teile der Zulassungsbescheinigung ersetzt werden, können die Ersatzdokumente erst dann ausgestellt werden, wenn das Verfahren zum Ausstellen der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Aufbieten der Zulassungsbescheinigungen) ...