Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Unter bestimmten Umständen können Sie eine Förderung erhalten, wenn Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb um außerlandwirtschaftliches Einkommen erweitern wollen.
Informationen zur baufachliche Beratung und Zuwendungsprüfung.