Fahrzeughalter wird i.d.R. von Polizei oder LBV aufgefordert, die Mängel zu beseitigen bzw. das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen; Zugelassenes Fahrzeug muss ständig über Versicherungsschutz verfügen;
Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt. Rückfragen zur ...