Umfangreiche Förderung
Gesicherte Fenster, verstärkte Türschlösser, Videoüberwachung: Seit März 2017 unterstützt die Förderbank KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziell auch schon kleinere Maßnahmen, die den Einbruchschutz zuhause erhöhen.
Weitere Themen Einbruchschutz
Das wurde geändert
- Der Mindestbetrag für Fördermaßnahmen wurde von 2.000 Euro auf 500 Euro gesenkt.
- Die Zuschusshöhe der KfW beträgt zehn Prozent der Investitionssumme – es gibt also mindestens 50 Euro. Der maximale Zuschuss beträgt 1.500 Euro.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird der Einbau und die Nachrüstung zum Beispiel von
- Einbruchhemmenden Haus- und Wohnungseingangstüren und Nachrüstsystemen
- Besonders stabilen Fenstern mit einbruchsichernden Gittern oder Rollläden
- Türspionen
- Alarmanlagen
- Gegensprechanlagen
- Meldeanlagen mit Überwachsungskamera
- Assistenzsystemen wie Bewegungsmelder
Wer kann einen Förderantrag stellen?
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung, eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind,
- Mieter (Rat: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
Wie die Förderung aussieht
Man hat die Wahl zwischen einem Zuschuss oder einem zinsgünstigen Kredit.
Wie beantragt man die Fördermittel
Auf dem KfW-Zuschussportal kann man die Zuschüsse beantragen, nachdem man sich dort registriert hat. Weitere Informationen gibt es unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002.
Was ist zu beachten?
Sie müssen den Förderantrag einreichen, bevor Sie die Maßnahmen zum Einbruchschutz umsetzen. Es ist nicht möglich, den Antrag nachträglich zu stellen! Ein Fachunternehmen muss die Ein- oder Umbauten erledigen und dabei bestimmte Standards einhalten. Der finanzielle Zuschuss wird ausgezahlt, nachdem die Maßnahmen umgesetzt wurden.
Die Nachfrage von Zuschüssen für Einbruchschutz hat in vergangener Zeit stark zugenommen. Alleine in 2016 wurden von der KfW mehr als 40.000 Zuschussanträge für Einbruchschutzmaßnahmen gewährt und somit rund 50.000 Wohneinheiten mit Sicherungstechniken ausgestattet. Im dritten Quartal waren die Fördermittel vollständig aufgebraucht. Als Folge hat der Bund die Zuschüsse für Einbruchschutz für 2017 auf 60 Millionen Euro (von 10 Millionen Euro) aufgestockt.