Katharina Fegebank, Gleichstellungssenatorin: „Ich freue mich sehr, dass wir in Hamburg so ein breit aufgestelltes und qualifiziertes Team für den Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gewinnen konnten. Die wichtige Arbeit dieses Gremiums ermöglicht nicht nur einen direkten Austausch mit den politisch Verantwortlichen. Vielmehr verleiht der Landesbeirat allen Hamburger:innen mit Behinderungen eine Stimme in der Gesellschaft und steht für deren Belange und Interessen ein. Das ist die Grundvoraussetzung für Inklusion und Teilhabe. Jetzt gilt es, die UN-Behindertenrechtskonvention mit Hochdruck weiter umzusetzen – die ersten Projekte haben wir bereits auf den Weg gebracht. Ich danke allen Mitgliedern des Landesbeirates ganz herzlich für ihr außerordentliches Engagement und freue mich auf den weiteren Austausch und die Zusammenarbeit.“
Ulrike Kloiber, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen Behinderungen: „Ich bin sehr dankbar dafür, mit dem Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein so wichtiges beratendes Gremium an meiner Seite zu haben, welches mich und den Senat darin unterstützt, den Inklusionsprozess in Hamburg weiter voranzutreiben. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache haben die Mitglieder des Landesbeirates die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im Blick und können maßgeblich zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen. Machen wir uns gemeinsam auf den Weg!“
Hintergrund
Mit der Wahl zur 22. Hamburgischen Bürgerschaft im Februar 2020, galt es einen neuen Landesbeirat einzurichten. Nach einem öffentlichen Bewerbungsverfahren im September 2020, wurden 20 Personen von SkbM und der Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft behinderter Menschen e.V. (LAG) vorgeschlagen und von der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) bestellt. Die Mitglieder des Landesbeirates vertreten neben den Betroffenen und ihren Organisationen, die für die Gleichstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wichtigen Lebensbereiche und gesellschaftlichen Gruppierungen (§ 15 Abs. 2 HmbBGG).
Nach § 15 HmbBGG wird bei der zuständigen Behörde für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft ein Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Der Landesbeirat berät und unterstützt den Senat sowie die Senatskoordinatorin/den Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (SkbM) darin, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und den Inklusionsprozess in Hamburg voranzutreiben. Die Mitglieder des Landesbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Mit der Wahl der Mitglieder des aktuellen Landesbeirates wurde ein Gremium geschaffen, welches sich durch Diversität und einem hohen Maß an Fachkenntnissen in unterschiedlichen Themenbereichen auszeichnet. Als Expert*innen in eigener Sache hat der Landesbeirat die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen im Blick und kann auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen hinwirken.
Am 10. Dezember 2020 fand die konstituierende Sitzung des aktuellen Landesbeirates statt. Diese und alle weiteren Sitzungen konnten auf Grund der Corona-Pandemie bisher nur online stattfinden. Im Rahmen dieses Senatsempfangs erhielten die Mitglieder nun eine offizielle Ernennungsurkunde und konnten erstmals persönlich zusammenkommen.
Rückfragen der Medien
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke | Pressestelle
Jon Mendrala, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2322
E-Mail: jon.mendrala@bwfgb.hamburg.de
Internet: https://www.hamburg.de/bwfgb/
Twitter: hh_bwfgb I Instagram: hh_bwfgb
Senatskoordination für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung
Telefon: 040 42863-5725
E-Mail: behindertenbeauftragte@bwfgb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/skbm