Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat den Senator–Neumann–Preis gestiftet, um die Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern. Der Preis ist nach Paul Neumann benannt, der von 1925 bis 1933 Senator für Wohlfahrt in Hamburg war und den Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) mitgegründet hat.
Das Preisgeld beträgt 20.000 €. Davon entfallen 15.000 € auf den Hauptpreis und 5.000 € auf maximal zwei zu verteilende Nachwuchspreise.
Die Wettbewerbsbedingungen sowie damit zusammenhängende Fragen entnehmen Sie bitte den im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Unterlagen. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 12. Juli 2023 postalisch oder digital im Büro der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ein.
Wen oder was zeichnet der Preis aus
Die Preisträger*innen müssen maßgeblich an Leistungen und Arbeiten in Hamburg beteiligt sein, die in hervorragender Weise und mit innovativer Wirkung die Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen, sich erfolgreich für Inklusion, Chancengleichheit und Selbstbestimmung von Menschen einsetzen und dadurch zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen.
Dazu zählen die Entwicklung und Realisierung von baulichen Maßnahmen oder von pädagogischen, kulturellen, beruflichen oder sozialen Projekten sowie die Erzielung von Forschungsergebnissen.
Alle Maßnahmen und Projekte müssen eine über die Einzelfallbetreuung hinausgehende Bedeutung haben.
Wer kann sich auf den Preis bewerben
Für den Hauptpreis können sich alle natürlichen und juristischen Personen bewerben, die sich an Hamburger Projekten maßgeblich beteiligen oder beteiligt haben. Sie sollten grundsätzlich auch in Hamburg ansässig sein.
Für den Nachwuchspreis können sich Personen bewerben, die in Hamburg wohnen oder eine Hamburger Ausbildungsstätte besuchen. Die Ausbildung kann z.B. schulisch, betrieblich oder universitär sein. Sie sollten im Rahmen der Ausbildung an Entwicklungsarbeiten im Interesse von Menschen mit Behinderungen mitwirken oder mitgewirkt haben.
Staatliche Dienststellen sind von der Auszeichnung ausgeschlossen. Betriebe, die unter Aufsicht der Freien und Hansestadt stehen, können sich hingegen bewerben. Mitglieder des Preisrichter*innenkollegiums und deren Angehörige dürfen nicht ausgezeichnet werden.
Wie kann man sich bewerben
Die Vorschläge zur Auszeichnung sind auf dem entsprechenden Bewerbungsformular einzureichen. Eigen- oder Fremdbewerbungen sind gleichermaßen möglich. Der Vorschlag ist grundsätzlich zu begründen. Dazu gehört eine ausführliche Beschreibung des Projektes oder der Maßnahme und der dadurch angestrebten bzw. erreichten wesentlichen Verbesserung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Behinderungen. Hinweise auf ähnliche, bereits realisierte Projekte und Maßnahmen dürfen nicht fehlen.
Bewerbungsunterlagen können durch Videos, Bilder und Unternehmensbroschüren ergänzt werden
Wer entscheidet über die Preisträger*innen
Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg beruft ein unabhängiges Preisrichter*innenkollegium. Die Auszeichnung erfolgt auf Empfehlung dieser Jury. Die Jury besteht in aus den folgenden 7 Mitgliedern:
- Ulrike Kloiber (Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen)
- Bianca Bicker (Werkstatträtin und Frauenbeauftragte in den Elbe-Werkstätten GmbH, Mitglied im Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
- Kerstin Hagemann (Vorstandsmitglied Patienten-Initiative e.V., Mitglied im Landesbeirat zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen)
- Ingrid Körner (ehem. Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen)
- Niels Rasmussen (Leiter des Programmbereichs Online & Multimedia beim NDR)
- Prof. Dr. Hanns-Stephan Haas (Leiter des Zukunftsprozessteams der Ev.-lutherischen Landeskirche Hannover, ehem. Vorstandsvorsitzender der Ev. Stiftung Alsterdorf)
- Dr. Michael Wunder (ehem. Leiter Beratunsgzentrum Alsterdorf)
Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist ständiges Mitglied und führt den Vorsitz.
Wer ist Ansprechpartner*in bei Fragen
Zuständig für die Koordination und Abwicklung der Preisverleihung ist das Büro der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Bewerbungen und Vorschläge können bis zum 12. Juli 2023 eingereicht werden bei der
Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Freie und Hansestadt Hamburg
Osterbekstraße 96, 22083 Hamburg
E-Mail: inklusionsbuero@bwfgb.hamburg.de
Telefon: 040 / 428 63 - 2748 Herr Erdwig
040 / 428 63 - 5725 Frau Boeck