Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen soll aus einer unabhängigen Position heraus als Mittlerin zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung tätig sein. Des Weiteren soll sie als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderungen und deren Verbände zur Verfügung stehen und deren Anliegen nachgehen.
Sie hat das Recht sich in die Beratung von Einzelfällen von grundsätzlicher Bedeutung und großer Dringlichkeit einzuschalten.
Wo in der Praxis Integrationsbarrieren auftreten, soll SkbM auf Möglichkeiten der Abhilfe drängen, Recherchen durchführen, Anregungen geben und notwendige Koordinierungen einleiten.
SkbM soll durch Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial dazu beitragen, bestehende Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderungen weiter abzubauen und deren Integration voranzutreiben.
Hierzu gehört ebenso die Initiierung gemeinsamer Veranstaltungen von Menschen mit und ohne Behinderungen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen zu einschlägigen Themen.
SkbM soll dem Senat alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vorlegen.
Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt soll darin liegen, durch Kontakte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen, Kammern, Innungen und Gewerkschaften für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen einzutreten und die Bereitschaft zu erhöhen, alternative Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung zu stellen und Ausbildungsbarrieren für Jugendliche mit Behinderungen abzubauen.
Dem Anliegen von Frauen soll dabei besonders Rechnung getragen werden.
Es ist Aufgabe von SkbM, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden dazu beizutragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Schaffung von Wohnraum und anderen Bauprojekten sowie bei der Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Zukunft optimal berücksichtigt werden.
SkbM übernimmt den Vorsitz des Preisrichterkollegiums für die Verleihung des Senator-Neumann-Preises und ist für die Vorbereitung und Durchführung der Verleihung zuständig.