Der Senatskoordinator für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen soll aus einer unabhängigen Position heraus als Mittler zwischen Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung tätig sein. Des Weiteren soll er als Ansprechpartner für behinderte Menschen und deren Verbände zur Verfügung stehen und deren Anliegen nachgehen.
Er hat das Recht sich in die Beratung von Einzelfällen von grundsätzlicher Bedeutung und großer Dringlichkeit einzuschalten.
Wo in der Praxis Integrationsbarrieren auftreten, soll der Senatskoordinator auf Möglichkeiten der Abhilfe drängen, Recherchen durchführen, Anregungen geben und notwendige Koordinierungen einleiten.
Der Senatskoordinator soll durch Herausgabe von Broschüren und Informationsmaterial dazu beitragen, bestehende Vorurteile gegenüber behinderten Menschen weiter abzubauen und deren Integration voranzutreiben.
Hierzu gehört ebenso die Initiierung gemeinsamer Veranstaltungen von behinderten und nichtbehinderten Menschen sowie die Teilnahme an Veranstaltungen zu einschlägigen Themen.
Der Senatskoordinator soll dem Senat alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht vorlegen.
Ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt soll darin liegen, durch Kontakte mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betriebsrätinnen und Betriebsräten, Schwerbehindertenvertretungen, Kammern, Innungen und Gewerkschaften für die Beschäftigung behinderter Menschen einzutreten und die Bereitschaft zu erhöhen, alternative Arbeitsplätze außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Binderungen zur Verfügung zu stellen und Ausbildungsbarrieren für behinderte Jugendliche abzubauen.
Dem Anliegen von Frauen soll dabei besonders Rechnung getragen werden.
Es ist Aufgabe des Senatskoordinators, in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Behörden dazu beizutragen, dass die Belange behinderter Menschen bei der Schaffung von Wohnraum und anderen Bauprojekten sowie bei der Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Zukunft optimal berücksichtigt werden.
Der Senatskoordinator übernimmt den Vorsitz des Preisrichterkollegiums für die Verleihung des Senator-Neumann-Preises und ist für die Vorbereitung und Durchführung der Verleihung zuständig.