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Ausschreibung Senator-Neumann-Preis 2013

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Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen – Senator-Neumann-Preis – FHH

1. Zielsetzung

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat den Senator-Neumann-Preis 1973 gestiftet, um die Inklusion behinderter und nicht behinderter Menschen zu fördern.

Die Preisträgerinnen und Preisträger müssen maßgeblich an Leistungen und Arbeiten in Hamburg beteiligt sein, die in hervorragender Weise und mit innovativer Wirkung die Interessen behinderter Menschen berücksichtigen und dadurch zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen.

Dazu zählen die Entwicklung und Realisierung von baulichen Maßnahmen oder von pädagogischen, kulturellen, beruflichen oder sozialen Projekten und die Erzielung von Forschungsergebnissen.

Alle Maßnahmen und Projekte müssen eine über die Einzelfallbetreuung hinausgehende Bedeutung haben.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt für den Hauptpreis sind alle natürlichen und juristischen Personen, die sich an Hamburger Projekten maßgeblich beteiligt haben oder beteiligen. Sie sollten grundsätzlich auch in Hamburg ansässig sein.

Für den Nachwuchspreis sind Personen teilnahmeberechtigt, die in Hamburg wohnen oder eine Hamburger Ausbildungsstätte besuchen. Die Ausbildung kann z.B. schulisch, betrieblich oder universitär sein. Sie sollten im Rahmen der Ausbildung an Entwicklungsarbeiten im Interesse behinderter Menschen mitgewirkt haben oder derzeitig tätig sein.

Nicht teilnahmeberechtigt sind staatliche Dienststellen, nicht aber Betriebe, die der Aufsicht der Freien und Hansestadt unterstehen. Ausgeschlossen sind außerdem die Mitglieder des Preisrichterkollegiums und deren Angehörige.

3. Bewerbungsunterlagen

Die Vorschläge zur Auszeichnung sind in zweifacher Ausfertigung abzugeben. Die/der Vorschlagende hat den Vorschlag zu begründen. Dazu gehört eine ausführliche Beschreibung des Projektes oder der Maßnahme und der dadurch angestrebten bzw. erreichten wesentlichen Verbesserung des Zusammenlebens behinderter und nicht behinderter Menschen. Hinweise auf ähnliche, bereits realisierte Projekte und Maßnahmen dürfen nicht fehlen.

Die Bewerbungen sollten 5 Seiten Umfang nicht überschreiten und mit der Angabe der erforderlichen Daten beginnen: Name und Anschrift des/der Vorschlagenden und des/der zur Auszeichnung Vorgeschlagenen, Angaben über die berufliche Ausbildung und die derzeitigen haupt-, neben- und/oder ehrenamtlichen Tätigkeiten des/der Vorgeschlagenen.

4. Auswahlverfahren

Der Senat der Freien und Hansestadt beruft ein unabhängiges Preisrichterkollegium. Die Auszeichnung erfolgt auf Empfehlung dieser Jury. Das Preisrichterkollegium besteht aus 7 Mitgliedern. Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen ist ständiges Mitglied und führt den Vorsitz. Von den weiteren Mitgliedern sollen drei Mitglieder Frauen sein. Mindestens zwei Mitglieder des Preisrichterkollegiums sollen selbst behindert sein.

5. Bewerbung

Zuständig für die Koordination und Abwicklung der Preisverleihung ist das Büro der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen.

Bewerbungen und Vorschläge konnten bis zum 17. Mai 2013 eingereicht werden.

Inzwischen haben sich über 50 spannende Projekte beworben, sodass die Jury gefordert war, Entscheidungen zu treffen. Die Preisträger werden am 21.11.2013 im großen Festsaal des Rathauses im Beisein zahlreicher geladener Gäste verkündet.

Logo: Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen

Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen
Freie und Hansestadt Hamburg
Osterbekstraße 96
22083 Hamburg
E-Mail: Behindertenbeauftragte@basfi.hamburg.de
Tel.: 040 42863-5725

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