Logo SkbM in Farben der Ukraine Flagge
Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Stuttgarter Erklärung Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf inklusive schulische Bildung

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Die Beauftragten des Bundes und der Länder verabschieden bei ihrem Stuttgarter Treffen Forderungen zur inklusiven schulischen Bildung.

Die Teilnehmer des Bundestreffens am 13. und 14. November 2014 Die Teilnehmer des Bundestreffens am 13. und 14. November 2014

Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen – Inklusionspreis 2014 – FHH

Logo: Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern haben bei Ihrem Bundestreffen am 13. und 14. November in Stuttgart das zentrale Anliegen der UN-Behindertenrechtskonvention nach Verwirklichung des Rechts auf gemeinsames Lernen von Menschen mit und ohne Behinderung bekräftigt.

„Inklusion im Bildungsbereich nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, ihre Potenziale und Fähigkeiten im allgemeinen Bildungssystem entwickeln zu können. Das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung ist nach der UN-Konvention der Regel- und nicht der Ausnahmefall. Inklusion ist somit eine Aufgabe für alle Schulen und Schularten“, bekräftigten die Beauftragten des Bundes und der Länder in ihrer gemeinsamen Stuttgarter Erklärung.

„Das Recht auf inklusive Bildung ist an Hamburgs Schulen auf dem Weg, jedoch noch lange nicht Alltag. Jetzt muss es darum gehen, die Qualität des Unterrichts in den Blick zu nehmen“, so Ingrid Körner, Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen. “Der Hamburger Landesaktionsplan aus 2013 sichert allen Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf den gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen Schule und die Förderung nach ihren individuellen Bedürfnissen zu.“, so Ingrid Körner weiter. „Dieser Anspruch muss jetzt zügig umgesetzt werden.“

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern bekräftigten, dass das Recht auf inklusive Bildung für Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention weit über den Bereich der schulischen Bildung hinausgeht und insbesondere die Bereiche frühkindliche Bildung, die berufliche Bildung, das Hochschulwesen, die Erwachsenbildung sowie alle Bildungsangebote und Bildungseinrichtungen im Sinne des lebenslangen Lernens umfasst.

Hinweis für die Redaktionen:

Der Wortlaut der Stuttgarter Erklärung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern zum Recht auf inklusive schulische Bildung vom
14. November 2014 ist beigefügt. -> PDF-Download Stuttgarter Erklärung vom 14.11.2014



Für Rückfragen der Medien:
Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, Ursula Wermke
Tel.: 040 - 42863-5723
E-Mail: ursula.wermke@basfi.hamburg.de

Themenübersicht auf hamburg.de

Hier erreichen Sie uns

SKBM