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Fachbereich Gleichstellung und Barrierefreiheit

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Eine der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen zum Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Hamburg ist das Hamburgische Behindertengleichstellungsgesetz (HmbBGG). Im Fachbereich Gleichstellung und Barrierefreiheit widmen wir uns der Aufgabe, diese Themen durch gezielte Aktionen und Aktivitäten in der Zivilgesellschaft zu verankern und somit zur Umsetzung des HmbBGG mit beizutragen. 

Symbolbild Fachbereich Gleichstellung und Barrierefreiheit Symbolbild Fachbereich Gleichstellung und Barrierefreiheit

Fachbereich Gleichstellung und Barrierefreiheit

Dazu gehören die Gründung und Koordination von Arbeitskreisen und Netzwerken ebenso wie die Geschäftsführung des Landesbeirates zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, deren Vorsitzende die Senatskoordinatorin ist. 

Die Herstellung und Umsetzung von Barrierefreiheit als eine wesentliche Voraussetzung von Gleichstellung wird von einer Referentin bearbeitet. Zu den derzeit aktuellen Themen gehören die fachliche Begleitung der Aus- und Umbaumaßnahmen des öffentlichen Nahverkehrs in Hamburg sowie die Vorbereitung von Stellungnahmen zu öffentlichen Bauvorhaben durch die Senatskoordinatorin.

Des Weiteren obliegt dem Fachbereich die Geschäftsführung eines Netzwerkes für geflüchtete Menschen mit Behinderungen.


Bitte richten Sie Ihre Anfragen zu diesen Themen an das Geschäftszimmer. Frau Boeck (heike.boeck@bwfgb.hamburg.de, Tel.: 040/ 42863-5725) wird diese dann intern weiterleiten.


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