Kurzinformation – auf einen Blick
- Die Hilfen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form von Billigkeitsleistungen in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liquiditätsengpasses zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. August 2021 gewährt.
- Die Antragstellung erfolgt bei sogenannten Zentralstellen oder - sofern keine Zentralstellenzugehörigkeit besteht - direkt bei der Sozialbehörde Hamburg.
- Anträge sind für das jeweilige Förderjahr zu stellen. Die Antragsformulare sind auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums und unten auf dieser Seite abrufbar.
- Förderrichtlinie zum "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit"
Antragsstellung
- Antragszeitraum I: Vom 01.12.2020 bis 15.01.2021 für den Förderzeitraum 01.04.2020 bis 31.08.2020
- Antragszeitraum II: Geplant erstes Quartal 2021 für den Förderzeitraum 01.09.2020 bis 31.08.2021
- Es ist je Förderzeitraum ein eigener Antrag in den Antragszeiträumen zu stellen
- Die Antragsstellung erfolgt bei Ihrer zuständigen Zentralstelle, die Sie in der Förderrichtlinie finden oder – sofern keine Zentralstellenzugehörigkeit vorliegt – direkt bei der Sozialbehörde Hamburg
- Bitte nutzen Sie die unten angefügten Formulare zur Antragsstellung.
Häufige Fragen (FAQs)
Sollten Sie Fragen haben, schauen Sie bitte, ob wir diese bereits in unsere FAQs (siehe unten) aufgenommen haben.
Haben Sie Ihre Frage nicht gefunden oder ist Ihnen bei der Antwort etwas unklar geblieben? Melden Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Zentralstelle oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Arbeitskreis Internationaler Gemeinschaftsdienste (AIG)
Fuchseckstr. 1, 70188 Stuttgart
E-Mail: aig.stuttgart@gmail.com
IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit – Deutschland e.V.
Karlstr. 40, 79104 Freiburg
Tel: (0761) 200 640
E-Mail: mareike.krebs@caritas.de
Verein für Internationale Jugendarbeit Bundesverein e.V.
Glockenhofstr. 14, 90478 Nürnberg
Tel. +49 711 518858 - 75
E-Mail: brigitte.bysh@vij.de
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)
Amt für Familie
Referat Überregionale Jugend- und Familienförderung, Zuwendungen (FS 42)
Adolph-Schönfelder-Straße 5, 22083 Hamburg
E-Fax: +49 40 4279-61072
E-Mail: sonderprogramm-jugendaustausch@soziales.hamburg.de
Wichtiger Hinweis
Bitte beachten Sie Förderrichtlinie zum "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit". Die Zuschüsse werden nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt.