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Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 21.12.2022 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2023.
Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile im SGB XII vom 01.11.2009 (Gz.: SI 2333 / 112.83-5-4). Stand 16.03.2016.
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Hinweis: Mit Beschluss der SHS vom 21.12.2022 gilt diese Regelung über ihr Außerkrafttreten hinaus vorerst weiter bis zum 31.12.2023.