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Infoline Sozialhilfe Infoline-Archiv 2023: Arbeitshilfe zu § 53 SGB XII

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Arbeitshilfe für die Übernahme auswärtig untergebrachter Pflegekinder, die aufgrund körperlicher und / oder geistiger Behinderung dem Personenkreis des § 53 SGB XII angehören (mit Bedarf an Eingliederungshilfe) in den Leistungsbereich des SGB XII vom 01.03.2015 (Gz: SI 412-112.48-7). In Kraft bis 02.02.2023.

Arbeitshilfe für die Übernahme auswärtig untergebrachter Pflegekinder, die aufgrund körperlicher und / oder geistiger Behinderung dem Personenkreis des § 53 SGB XII angehören (mit Bedarf an Eingliederungshilfe) in den Leistungsbereich des SGB XII vom 01.03.2015 (Gz: SI 412-112.48-7)

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Hinweise: 

01.11.2021: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der EHS vom 01.11.2021 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2022 weiter.

15.04.2020: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 15.04.2020 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 31.12.2020 weiter.

17.01.2018: Diese Regelung gilt gemäß Protokollbeschluss der SHS vom 17.01.2018 über ihr Außerkrafttreten hinaus bis zum 20.04.2020 weiter.

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Die Regelung als PDF.

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