Die Europäische Union (EU) verleiht ihren Bürgern eine Vielzahl sozialer Rechte. Artikel 18 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestimmt, dass jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit innerhalb der Mitgliedstaaten der EU verboten ist. Aus diesem Grund können Unionsbürger in Deutschland in vielen Fällen unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsbürger soziale Rechte in Anspruch nehmen.
Hinweis: Qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus dem Ausland und ausländische Studierende können sich im Hamburg Welcome Center persönlich beraten lassen und behördliche Serviceleistungen, wie zum Beispiel das Ausstellen einer Freizügigkeitsbescheinigung, einer Lohnsteuerkarte oder eines Führungszeugnisses, vor Ort erledigen.
The website of the Welcome Center is also available in English.
Weitere Informationen für EU-Bürger/-innen:
- Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer (Fachanweisung)
- Hamburger Einwohnerzentralamt: Informationen für EU-Bürger
- Informationen für EU-Bürger aus Osteuropa
- Bundesministerium des Inneren (BMI): Informationen zum Thema Migration und Integration
- Amnesty for Woman e. V.: Allgemeines bzw. Broschüren und Flyer