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- Gewährung von Geldleistungen als Darlehen - Darlehensvergabe, Darlehensmodalitäten, Umwandlung in eine Beihilfe (SGB XII)
- Verjährung (SGB II)
Für Darlehen bis 31.03.2011 (zu § 22 Abs. 3 und 5 SGB II alter Fassung):
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II
- Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen
Für Darlehen ab 01.04.2011 (zu § 22 Abs. 6 und 8 SGB II neuer Fassung):
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II
- Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen
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siehe auch Arbeitshilfen zum Forderungsmanagement
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- Vereinbarung zur Sicherung und Einziehung von Forderungen
zwischen der Behörde für Soziales, Familie, Verbraucherschutz, team.arbeit.hamburg (Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) und den Bezirksämtern