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Ab 01.06.2019 gelten die neuen Vorgaben der Fachanweisung zu § 22 SGB II sowie der Fachanweisung zu § 35 und 42a SGB XII.
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- zu § 22 Abs. 8 Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage
Fachanweisung für die Fachstellen für Wohnungsnotfälle und Jobcenter team.arbeit.hamburg
(siehe auch Arbeitshilfe zur Wohnungslosenhilfe - Übernahme von Altschulden)
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Forderungsverwaltung
Für Darlehen, die vor dem 01.04.2011 gewährt wurden (zu § 22 Abs. 3 und 5 SGB II alter Fassung):
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II
- Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen
Für Darlehen, die ab dem 01.04.2011 gewährt werden (zu § 22 Abs. 6 und 8 SGB II neuer Fassung):
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II
- Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen
- Verjährung (SGB II)
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Weitere