Abweichende Erbringung von Leistungen
zu § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
zu § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt
zu § 24 Abs. 3 Satz 3-4 Einkommensberücksichtigung nach § 24 Abs. 3 S. 3-4 SGB II bei der Gewährung einmaliger Leistungen nach § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II für Personen, die keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen
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