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ACHTUNG:
Ab 01.06.2019 gelten die neuen Vorgaben der Fachanweisung zu § 22 SGB II.
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Vom 19.01.2017 bis 31.05.2019: Kosten der Unterkunft und Heizung (Arbeitshilfe) Vorrangig zu beachten.
Vom 01.09.2015 bis 31.05.2019: Kosten der Unterkunft und Heizung (Fachanweisung)
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Bis 31.08.2015:
- Heizungshilfe (Fachanweisung)
- Kosten der Unterkunft und Heizung - Kosten für Warmwasseraufbereitung (Arbeitshilfe)
- Nebenkosten - Betriebskostenabrechnungen des Vermieters (Fachliche Vorgabe)
- Übernahme der Kosten der Unterkunft während der Arbeitssuche im Ausland (Fachanweisung)
- Für Darlehen, die vor dem 01.04.2011 gewährt wurden (zu § 22 Abs. 3 und 5 SGB II alter Fassung):
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II
- Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen
Für Darlehen, die ab dem 01.04.2011 gewährt werden (zu § 22 Abs. 6 und 8 SGB II neuer Fassung):
- Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II
- Gewährung und Rückforderung kommunaler Darlehen
- zu § 22 Abs. 8 Übernahme von Schulden zur Sicherung der Unterkunft und Behebung einer vergleichbaren Notlage
Fachanweisung für die Fachstellen für Wohnungsnotfälle und Jobcenter team.arbeit.hamburg
(siehe auch Arbeitshilfe zur Wohnungslosenhilfe - Übernahme von Altschulden)