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Infoline Sozialhilfe SGB XII Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege

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Fachliche Vorgaben und Hinweise

SGB XII Siebtes Kapitel Hilfe zur Pflege

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Hilfe zur Pflege (Fachanweisung ab 01.07.2018)

​​​​​​​Hilfen im Haushalt und Leistungen für Personen unterhalb Pflegegrad 2 außerhalb von Einrichtungen (Arbeitshilfe)

Inanspruchnahme des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nach der Hamburgischen Pflege-Engagement Verordnung (HmbPEVO) für nichtpflegeversicherte Pflegebedürftige (Arbeitshilfe)

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Bis 30.06.2018 (siehe Infoline Archiv 2018):

- Bekanntwerden des Hilfebedarfs (PDF) (Arbeitshilfe)

- Kurzzeitpflege nach 64h (Arbeitshilfe) 

- Bewilligung des Bedarfs für die besondere stationäre Betreuung von Menschen mit Demenz und herausfordernden Verhaltensweisen (Arbeitshilfe)

- Bewilligung von Vergütungszuschlägen nach § 43b SGB XI für Nichtversicherte (Arbeitshilfe)

- Abrechnung von Teilmonaten und Entgelt bei vorübergehender Abwesenheit des Pflegebedürftigen aus der vollstationären Pflegeeinrichtung (PDF) (Arbeitshilfe)

- Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen (Arbeitshilfe)

- Einkommensabhängige Einzelförderung (Globalrichtlinie)

- Nichtpflegeversicherte Personen (Arbeitshilfe) (PDF)

- Pflegeversicherten Personen (Ergänzende Leistungen) (Arbeitshilfe) (PDF)

- Gewährung der häuslichen Pflege (Arbeitshilfe)
Hilfe zur Pflege in ambulant betreuten Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Senioren (Arbeitshilfe)

- Individuelle Besitzstandsregelung 2016 im Rahmen der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) mit neuen Vergütungsvereinbarungen nach § 75 (3) SGB XII ab 01.01.2016

- Neue Vergütungsvereinbarungen nach § 75 (3) SGB XII ab 01.01.2016 im Rahmen der umfänglichen Pflege (Pflege/Assistenz/Anwesenheitsbereitschaft)

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