(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie werden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Leistungen zur pädagogischen Betreuung im eigenen Wohnraum näher bestimmt. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie werden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Leistungen zur pädagogischen Betreuung im eigenen Wohnraum näher bestimmt. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie werden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Hilfen für Familien mit behinderten Kindern (HfbK) näher bestimmt. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie werden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Hilfen für Familien mit behinderten Kindern (HfbK) näher bestimmt. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Nach § 34 Abs. 1 SGB XII können Leistungen für die Übernahme von Schulden gewährt werden, wenn dies zur Wohnraumsicherung erforderlich ist oder damit eine vergleichbare Notlage behoben werden kann (Darlehen oder Beihilfe). Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Nach § 34 Abs. 1 SGB XII können Leistungen für die Übernahme von Schulden gewährt werden, wenn dies zur Wohnraumsicherung erforderlich ist oder damit eine vergleichbare Notlage behoben werden kann (Darlehen oder Beihilfe). Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie wird die Übernahme der Kosten zur Weiterführung des Haushalts geregelt, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie wird die Übernahme der Kosten zur Weiterführung des Haushalts geregelt, wenn keiner der Haushaltsangehörigen den Haushalt führen kann und die Weiterführung des Haushalts geboten ist. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Infoline-Archiv 2006: Konkretisierungen zu § 54 SGB XII Hilfen für Familien mit behinderten Kindern (HfbK) vom 21.12.2004. In Kraft bis 14.05.2006. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Infoline-Archiv 2006: Konkretisierungen zu § 54 SGB XII Hilfen für Familien mit behinderten Kindern (HfbK) vom 21.12.2004. In Kraft bis 14.05.2006. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Auszubildende, die nicht zum Personenkreis des SGB II gehören, nicht von der Sozialhilfegewährung ausgeschlossen sind. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hinweise, unter welchen Voraussetzungen Auszubildende, die nicht zum Personenkreis des SGB II gehören, nicht von der Sozialhilfegewährung ausgeschlossen sind. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Die Konkretisierung regelt Voraussetzungen für die Gewährung und die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 35 SGB XII in stationären Einrichtungen, insbesondere der Pflege und Behindertenhilfe. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Die Konkretisierung regelt Voraussetzungen für die Gewährung und die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 35 SGB XII in stationären Einrichtungen, insbesondere der Pflege und Behindertenhilfe. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Die Konkretisierung regelt die Gewährung von Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nach § 31 SGB XII. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Die Konkretisierung regelt die Gewährung von Leistungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen nach § 31 SGB XII. Quelle: Sozialbehörde