(FHH) Infoline-Archiv 2007: Konkretisierung "Nichtpflegeversicherte Personen - Verfahrensregelungen bei stationärer Pflege" vom 1.1.2005, gültig bis 31.01.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Infoline-Archiv 2007: Konkretisierung "Nichtpflegeversicherte Personen - Verfahrensregelungen bei stationärer Pflege" vom 1.1.2005, gültig bis 31.01.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie wurden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Leistungen für behinderte Studierende näher bestimmt, die an einer Hochschule studieren und Hilfe benötigen. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie wurden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Leistungen für behinderte Studierende näher bestimmt, die an einer Hochschule studieren und Hilfe benötigen. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie werden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Leistungen der Blindenhilfe näher bestimmt. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie werden Ziele, Personenkreis sowie Art und Umfang der Leistungen der Blindenhilfe näher bestimmt. Quelle: Sozialbehörde
Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben – Beförderung vom 25.10.2005 (Az. SI 3307/147.06-2-6), gültig bis 31.03.2007. Quelle: Sozialbehörde
Leistungen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben – Beförderung vom 25.10.2005 (Az. SI 3307/147.06-2-6), gültig bis 31.03.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hier finden Sie Regelungen zum Einsatz des Einkommens in der Sozialhilfe (Eigenanteil) bei bestimmten Leistungen wie z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder Gesundheitshilfe. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hier finden Sie Regelungen zum Einsatz des Einkommens in der Sozialhilfe (Eigenanteil) bei bestimmten Leistungen wie z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder Gesundheitshilfe. Quelle: Sozialbehörde
Zuletzt geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung vom 20. November 2006, veröffentlicht am 30. November 2006 (BGBl. I S. 2657).
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft. Quelle: Sozialbehörde
Zuletzt geändert durch Erste Verordnung zur Änderung der Regelsatzverordnung vom 20. November 2006, veröffentlicht am 30. November 2006 (BGBl. I S. 2657).
Diese Verordnung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Die Konkretisierung regelt Voraussetzungen für die Gewährung und die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 35 SGB XII in stationären Einrichtungen, insbesondere der Pflege und Behindertenhilfe. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Die Konkretisierung regelt Voraussetzungen für die Gewährung und die Höhe der Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 35 SGB XII in stationären Einrichtungen, insbesondere der Pflege und Behindertenhilfe. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hier finden Sie Regelungen zum Einsatz des Einkommens in der Sozialhilfe (Eigenanteil) bei bestimmten Leistungen wie z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder Gesundheitshilfe. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hier finden Sie Regelungen zum Einsatz des Einkommens in der Sozialhilfe (Eigenanteil) bei bestimmten Leistungen wie z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder Gesundheitshilfe. Quelle: Sozialbehörde
1. Unterhaltsleitlinien OLG HH v. 01.07.2005. 2. Heranziehung Unterhaltspflichtiger -Übersicht über die Selbstbehalte/ notwendige Eigenbedarfe, gültig v. 01.07 2005 bis 30.06.2007 Quelle: Sozialbehörde
1. Unterhaltsleitlinien OLG HH v. 01.07.2005. 2. Heranziehung Unterhaltspflichtiger -Übersicht über die Selbstbehalte/ notwendige Eigenbedarfe, gültig v. 01.07 2005 bis 30.06.2007 Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Fachanweisung zu § 72 SGB XII Blindenhilfe vom 01.04.2007 (Az: SI 3112 112.42-4-12-1), gültig bis 31.10.2007, abgelöst durch Fachanweisung vom 01.11.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Fachanweisung zu § 72 SGB XII Blindenhilfe vom 01.04.2007 (Az: SI 3112 112.42-4-12-1), gültig bis 31.10.2007, abgelöst durch Fachanweisung vom 01.11.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hier wird die Anrechnung von Einkünften geregelt und festgestellt, was in der Sozialhilfe nicht zum Einkommen zählt. Weiterhin finden Sie Regelungen zur Bereinigung des Einkommens um Absetzungs- und Freibeträge. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hier wird die Anrechnung von Einkünften geregelt und festgestellt, was in der Sozialhilfe nicht zum Einkommen zählt. Weiterhin finden Sie Regelungen zur Bereinigung des Einkommens um Absetzungs- und Freibeträge. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Globalrichtlinie zu § 17 Abs. 2 SGB XII Gewährung von Geldleistungen als Darlehen, gültig bis 14.11.2007, abgelöst durch die Fachanweisung vom 15.11.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Globalrichtlinie zu § 17 Abs. 2 SGB XII Gewährung von Geldleistungen als Darlehen, gültig bis 14.11.2007, abgelöst durch die Fachanweisung vom 15.11.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Darlehensvergabe und Darlehensmodalitäten vom 21.09.2005 (Az.: SI 2409/112.11.5), gültig bis 14.11.2007, abgelöst durch die Fachanweisung vom 15.11.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Darlehensvergabe und Darlehensmodalitäten vom 21.09.2005 (Az.: SI 2409/112.11.5), gültig bis 14.11.2007, abgelöst durch die Fachanweisung vom 15.11.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Infoline-Archiv 2007: Darlehensvergabe und Darlehensmodalitäten vom 21.09.2005 (Gz.: SI 2409/112.11.5). In Kraft bis 15.11.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Infoline-Archiv 2007: Darlehensvergabe und Darlehensmodalitäten vom 21.09.2005 (Gz.: SI 2409/112.11.5). In Kraft bis 15.11.2007. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hier finden Sie Regelungen zum Einsatz des Einkommens in der Sozialhilfe (Eigenanteil) bei bestimmten Leistungen wie z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder Gesundheitshilfe. Quelle: Sozialbehörde
(FHH) Hier finden Sie Regelungen zum Einsatz des Einkommens in der Sozialhilfe (Eigenanteil) bei bestimmten Leistungen wie z.B. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege oder Gesundheitshilfe. Quelle: Sozialbehörde