(FHH) Mit dieser Globalrichtlinie werden die rechtlichen Voraussetzungen und das Verfahren erläutert, Sozialhilfebezieher in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung weiter zu versichern, oder die Kosten einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung durch den Träger der Sozialhilfe zu übernehmen. Hierbei ist der Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Quelle: Sozialbehörde