Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Konkretisierung zu § 92a SGB XII

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Ersparte Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt, "Häusliche Ersparnis" vom 01.07.2007 (Az.: SI 214 / 112-20-1-1), Stand 01.07.2007.

Konkretisierung zu § 92a SGB XII




1. Inhalt

Die ersparten Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt nach § 92a SGB XII werden wie folgt festgesetzt:

Häusliche Ersparnis

Untergebrachte Person mit Unterkunft (€ mtl.) 1 2 3 4 5 6 7 und mehr
bis Vollendung des 14. Lebensjahres144137130124118112
ab Vollendung des 14. Lebensjahres194184175166158150
vom 19. Lebensjahr an228194184175166158150

Für Einzelpersonen ohne eigene Wohnung wird die Häusliche Ersparnis auf 444 € festgesetzt. Für Anspruchsberechtigte gemäß SGB II (Regelleistung 347.- €) ohne eigene Wohnung  ist die Häusliche Ersparnis entsprechend der Tabelle festzusetzen.

2. In Kraft treten

Diese Konkretisierung tritt am 1.7.2007 in  Kraft.

Hinweis: Vergleiche vorherige Regelungen zu § 82 Abs. 4 SGB XII und § 88 SGB XII.

Themenübersicht auf hamburg.de

Empfehlungen

Anzeige
Branchenbuch