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Infoline-Archiv 2009: Konkretisierung zu § 48 SGB XII

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Akupunktur in der Suchttherapie vom 1.1.2005 (Gz.: SI 2304/133.70-3). Gültig bis 16.09.2009.

Infoline-Archiv 2009: Konkretisierung zu § 48 SGB XII

1. Inhalt

Die Akupunkturbehandlung Suchtkranker wird in Hamburg ab 2002 im Rahmen eines Modellvorhabens für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren gefördert werden. Durch die Modellphase ändert sich die Finanzierungsgrundlage. Bisher wurden die Kosten für Akupunkturbehandlungen von nicht krankenversicherten Klienten einzelfallbezogen aus dem sog. "Krankenhilfetitel" finanziert. Ab 2002 stehen diese Mittel dann als Zuwendung zur Verfügung; d.h. es werden keine einzelfallbezogenen Abrechnungen mehr erfolgen.

Klienten, die in den Dienststellen um eine Kostenübernahme bitten, verweisen Sie bitte an die entsendende Einrichtung.

Stand bis 31.12.2001 siehe Archiv...

2. In Kraft treten

Diese Konkretisierung tritt am 1.1.2005 in Kraft.

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