(FHH) Infoline-Archiv 2011: Fachanweisung zu § 22 Abs. 3 SGB II Abtretung bei Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile bei kommunalen Leistungen im SGB II vom 01.11.2009. Gültig ist diese Fachanweisung solange, bis das letzte Darlehen, welches vor dem 01.04.2011 gewährt wurde, abschließend bearbeitet ist. Quelle: Sozialbehörde