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Infoline Sozialhilfe Infoline-Archiv 2013: Konkretisierungen zu §§ 61 - 66 SGB XII

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Hausnotrufsystem vom 1.1.2005. In Kraft bis 31.08.2013.

Infoline-Archiv 2013: Konkretisierungen zu §§ 61 - 66 SGB XII



1. Inhalt

Personen, die einen geringeren Hilfebedarf als den der Pflegestufe I haben und einen Neuantrag auf Kostenübernahme für ein Hausnotrufsystem stellen, bewilligen Sie bei einem etwaigen Bedarf Geräte der Firmen, die einen Vertrag mit den Pflegekassen haben. Die jeweils aktuellen Vertragspartner können Sie bei den Pflegekassen erfragen.

2. In Kraft treten

Diese Konkretisierung tritt am 1.1.2005 in Kraft.

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